15/1/2009
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Category: Baugesetz
Aus aktuellem Anlass (gut soo aktuell ist es ja nicht, 1, 2, 3, etc.) eine neue Kategorie, heute zu Bern:
Baugesetz (BauG)[Titel Fassung vom 18. 6. 1997]
Art. 20
8.2 Nähere Bestimmungen
1 Hochhäuser sind
a
Gebäude mit mehr als acht über der mittleren Höhe des fertigen Terrains liegenden Geschossen sowie
b
Gebäude, die höher sind als 30 m.
Bedankt Herr Rouge, spendiert wird der 5 seiner Gattung Herr JBIII.
Baugesetz (BauG)[Titel Fassung vom 18. 6. 1997]
Art. 20
8.2 Nähere Bestimmungen
1 Hochhäuser sind
a
Gebäude mit mehr als acht über der mittleren Höhe des fertigen Terrains liegenden Geschossen sowie
b
Gebäude, die höher sind als 30 m.
Bedankt Herr Rouge, spendiert wird der 5 seiner Gattung Herr JBIII.


