Aus aktuellem Anlass (gut soo aktuell ist es ja nicht, 1, 2, 3, etc.) eine neue Kategorie, heute zu Bern:

Baugesetz (BauG)[Titel Fassung vom 18. 6. 1997]

Art. 20

8.2 Nähere Bestimmungen

1 Hochhäuser sind
a
Gebäude mit mehr als acht über der mittleren Höhe des fertigen Terrains liegenden Geschossen sowie
b
Gebäude, die höher sind als 30 m.


Bedankt Herr Rouge, spendiert wird der 5 seiner Gattung Herr JBIII.